1. Der Bauplan für die Baugrubenverkleidung muss gemäß den Konstruktionsvorgaben, der Tiefe und dem Stand der bautechnischen Arbeiten vor Ort erstellt werden. Nach der Erstellung des Plans ist dieser vom leitenden Ingenieur der Einheit zu genehmigen und dem leitenden Bauleiter zur Genehmigung vorzulegen. Die Bauarbeiten dürfen erst beginnen, wenn der Plan den geltenden Normen, Gesetzen und Vorschriften entspricht.
2. Bei der Errichtung einer tiefen Baugrube muss der Grundwasserspiegel kompensiert werden. In der Regel wird hierfür eine Flachbrunnenpumpe eingesetzt, um sicherzustellen, dass der Grundwasserspiegel am Boden der Baugrube unter 1,0 m liegt. Es muss eine speziell dafür zuständige Person 24 Stunden am Tag für die Pumpvorgänge verantwortlich sein und diese sorgfältig dokumentieren. Bei offener Grabenentwässerung darf die Entwässerung während der Bauzeit nicht unterbrochen werden. Ist das Bauwerk nicht gegen Aufschwimmen gesichert, ist es strengstens verboten, die Entwässerung zu stoppen.
3. Beim Ausheben von Erde in einer tiefen Baugrube muss der Abstand zwischen mehreren Baggern größer als 10 m sein. Die Erde muss von oben nach unten, Schicht für Schicht, ausgehoben werden. Tiefgraben ist nicht zulässig.
4. Eine tiefe Baugrube sollte über eine Leiter oder eine Stützleiter ausgehoben werden. Es ist verboten, die Stützleiter beim Auf- und Absteigen zu betreten. Die Baugrube sollte mit einem Sicherheitsgeländer umgeben sein.
5. Beim manuellen Anheben von Erde ist darauf zu achten, dass die Hebezeuge zuverlässig sind und dass sich niemand unter dem Hebekorb aufhalten kann.
6. Beim Aufschichten von Baumaterialien und beim Bewegen von Baumaschinen oberhalb der Baugrube ist ein bestimmter Abstand zum Aushubrand einzuhalten. Bei guter Bodenqualität sollte dieser Abstand mindestens 0,8 m betragen und die Höhe 1,5 m nicht überschreiten.
7. Während der Bauarbeiten in der Regenzeit müssen Entwässerungsmaßnahmen für das Oberflächenwasser um die Baugrube herum eingerichtet werden, um zu verhindern, dass Regen- und Oberflächenwasser in die tiefe Baugrube eindringt. Der in der Regenzeit ausgehobene Boden sollte 15–30 cm über dem Niveau der Baugrube liegen und erst nach dem Ende der Regenzeit weiter ausgehoben werden.
8. Die Verfüllung der tiefen Baugrube muss symmetrisch erfolgen und darf nach dem Verfüllen auf einer Seite nicht fortgesetzt werden. Dabei ist auf eine gute Schichtverdichtung zu achten.
9. Bei der Errichtung einer Tiefbaugrube müssen die Ingenieure und Techniker vor Ort die Arbeiten ordnungsgemäß durchführen, Sicherheits- und Qualitätsprobleme während der Bauarbeiten zeitnah lösen und sicherstellen, dass in jedem Arbeitsschritt Qualität und Fortschritt unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen gewährleistet sind.
10. Die wichtigsten Schritte beim Bau der Tiefbaugrube müssen streng kontrolliert werden, und der Bau des letzten Arbeitsschritts darf erst nach Abnahme des vorhergehenden Arbeitsschritts erfolgen.
Veröffentlichungsdatum: 27. Oktober 2023





