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Vorteile kleiner Drehbohrgeräte

Bei einem Drehbohrgerät handelt es sich um eine Art Baumaschine, die für die Lochformung im Gebäudegrundbau geeignet ist. Es eignet sich hauptsächlich für den Bau von Sand, Ton, schlammigem Boden und anderen Bodenschichten und wird häufig beim Bau verschiedener Fundamente wie Ortbetonpfähle, Schlitzwände und Fundamentverstärkung eingesetzt. Die Nennleistung der Drehbohranlage beträgt im Allgemeinen 117 bis 450 kW, das Ausgangsdrehmoment beträgt 45 bis 600 kN · m, der maximale Lochdurchmesser kann 1 bis 4 m erreichen und die maximale Lochtiefe beträgt 15 bis 150 m, was den Anforderungen von gerecht werden kann verschiedene großflächige Fundamentkonstruktionen.

Vorteile kleiner Drehbohrgeräte-2Drehbohrgeräte verfügen im Allgemeinen über ein hydraulisches Raupen-Teleskopfahrwerk, einen selbsthebenden und landenden faltbaren Mast, eine Teleskop-Kellystange mit automatischer Rechtwinkligkeitserkennung und -einstellung, digitaler Lochtiefenanzeige usw. Der Betrieb der gesamten Maschine übernimmt im Allgemeinen eine hydraulische Vorsteuerung und Lasterkennung . Einfach und komfortabel zu bedienen.

Die Hauptwinde und die Hilfswinde können je nach Bedarf auf verschiedenen Baustellensituationen eingesetzt werden. In Kombination mit verschiedenen Bohrwerkzeugen eignet sich das Drehbohrgerät für trockene (kurze Bohrschnecke) oder nasse (Drehschaufel) und Felsformations- (Kernrohr) Bohrarbeiten. Es kann auch mit einer langen Schnecke, einem Schlitzwandgreifer, einem Vibrationspfahlhammer usw. ausgestattet werden, um eine Vielzahl von Funktionen zu erreichen. Es wird hauptsächlich im Kommunalbau, bei Autobahnbrücken, in Industrie- und Zivilgebäuden, bei unterirdischen Schlitzwänden, beim Wasserschutz, bei der Verhinderung von Versickerung und beim Schutz von Böschungen sowie bei anderen Fundamentkonstruktionen eingesetzt.

Vorteile kleiner Drehbohrgeräte-1Anwendung einer kleinen Drehbohranlage:

(1) Böschungsschutzpfähle verschiedener Gebäude;

(2) Teil der tragenden Strukturpfähle des Gebäudes;

(3) Verschiedene Pfähle mit einem Durchmesser von weniger als 1 m für kommunale Stadtsanierungsprojekte;

(4) Stapel für andere Zwecke.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 19. April 2022